Tag 'bicycle = designated'
Value histogram for key 'note'
- 15: Ergänzungsstraße mit besonderer Bedeutung
- 11: Fahrbahnoberfläche mittig Kopfsteinpflaster, rechts Asphalt
- 9: Fahrradstraße
- 7: Hier liegen stets Tannenzapfen auf dem Weg, daher kein "smoothness=excellence"
- 7: Gehört nicht zum übergeordneten Straßennetz, aber laut Verkehrsmengen-Karte DTVw 2019 >10000 Kfz/Tag, deshalb highway=tertiary
- 4: Winterdienst ja
- 4: Radfahren erlaubt, Fußgänger haben Vorrang
- 4: weiter nach Norden erweitern. Wenn es geht, barrierefrei.
- 4: ausgeschildert ist nur der Radweg, parallel verläuft der Gehweg
- 4: Wird informell "Papa-Weg" genannt, selbst im Bezirksamt. Bis 50er Jahre & in einigen offiziellen Karten auch heute wieder als "Grüner Weg" verzeichnet. Das Z241 an Seite THF könnte vielleicht für diesen Weg gedacht sein; allerdings hat der Weg keine Trenn
- 3: Fahrradstraße; Ergänzungsstraße mit besonderer Bedeutung
- 3: Quelle für 'proposed:name': https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6904, siehe auch https://www.openstreetmap.org/note/1746212
- 3: ist zwar eine Grünanlage, aber explizit als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert
- 2: Geschützte Grünanlage, Radfahren erlaubt
- 2: Tulpenschild plus explizites radfahrverbot darunter verbietet das befahren von der Kühnemannstr. aus.
- 2: baulich von Straße getrennt
- 2: vorhandenes, aber noch nicht genutztes Stück Fahrradweg
- 2: Der Radweg ist unklar ausgeführt. Wir erfassen in Abstimmung mit infraVelo/Senat als Gem. Geh-Radweg. Man könnte ihn auch als separaten Radweg verstehen.
- 2: No tunnel, just a bridge above
- 2: Zufahrt bis Hausnummer 58 frei.
- 2: Tulpenschild plus explizite erlaubnis für radfahrende darunter erlaubt das radfahren
- 2: anwohnerbrief mit zeitraum https://gemeinde-schoenefeld.de/wp-content/uploads/2024/03/2024-05-22_Anwohnerbrief.pdf
- 2: Baustellenführung
- 2: Einfahrt mit dem Fahrrad durch Tulpenschild untersagt.
- 2: Verkehrszeichen 240 mit Zusatzzeichen "Fußgänger haben Vorrang"
- 2: 17.08.2021 Beleuchtung ist defekt
- 2: Bürgersteige sind abgesperrt; auf der Straße sind temporäre Fuß- und Radwege eingerichtet.
- 2: unklar ob hier Zeichen 239,1022-10 noch gilt oder ein nicht benutzungspflichtiger Radweg vorliegt
- 1: Beschilderung widersprüchlich (in Ladeburg andere Freigaben als in Lobetal)
- 1: keine Fahrradsteuscheiben rückwärts
- 1: Keine Beschilderung, Fahrradpiktogramme
- 1: Für 'covered=' müsste eigentlich noch das Dach als Gebäude '=roof' eingezeichnet werden, für '=covered' müssten die Seiten der Brücke eigentlich etwas besser wetterabschottend sein. Alten Eintrag erstmal belassen.
- 1: ausgewiesen als "Fahrradstraße"
- 1: Zeichen 240 nur von Süden, Falkenseer Chaussee kommend
- 1: Temporäre Fußgänger- und Fahrradampel
- 1: old B 96a
- 1: Oberfläche des Radwegs war mal Rot gestrichen; ist aber kaum noch zu erkennen.
- 1: im Wald viele wurzelbrüche
- 1: Breite unter RVN-Standard
- 1: ausgewiesene Rad-/Gehwegschäden, so fährt es sich auch mit dem Rad
- 1: Sperrung beendet, Freigabe seit 31.07.2024
- 1: Radweg Oberflächenfarbe war mal rot; man kann kleine Reste erkennen.
- 1: Breite unter dem RVN-Standard (2,5m)
- 1: Fahrrad durchgestrichen auf dem Tulpenschild, Fahrrad-Einfahrt verboten
- 1: Bauarbeiten bis zum 2. Quartal 2024
- 1: Tulpenschild plus explizites radfahren erlaubt darunter
- 1: Streuglassscheibe Fußgänger
- 1: nur als Radweg ausgeschildert und gepflastert. Fußgänger müssen über diesen Weg laufen, um den Waldweg zu erreichen
- 1: Verkehrszeichen schwer zu verstehen. Sind einzeln erfasst als Notes mit Mapillary-Referenz.
- 1: Radweg auf Straßenbrücke geführt und baulich abgetrennt
- 1: Rückwärts mit "Radweg" beschildert
- 1: von Norden mit VZ 1026-38 beschildert, von Süden mit 1020-30;DE:1026-36
- 1: Durch Bodenmarkierungen als Fahrradweg gekennzeichnet, gleichzeitig aber auch Zuwegung für Fußgänger zur Bushaltestelle und Fußwegverbindung zwischen Hedwig-Dohm-Straße und Bahnhofsvorplatz Südkreuz
- 1: "Radwegbrücke Seematenweg" (Wikipedia:Schnellstraße_Potsdam–Schönefeld)
- 1: Wanderrouten blauer Punkt, grüner Punkt und blauer Strich
- 1: Tulpenschild plus explizite erlaubnis für radfahrende darunter erlaubt das befahren von der Soldiner Str.. aus.
- 1: nicht benutzungspflichter Rad- und Fußweg
- 1: geradeaus regelt die große (auto) ampel darüber, welche hier separat am straßen weg kartiert ist
- 1: Kein Verzeichzeichen im Süden, deshalb unklar ab/bis wo die Fahrradstraße geht.
Quelle / Ursprung dieser Information: OpenStreetmap